2. Das Protokoll der delegierten Einvernahme sowie das Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse des Beschwerdeführers vom 13. April 2021 seien aus den Akten zu entfernen, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens unter separatem Verschluss zu halten und danach zu vernichten; 3. Der Unterzeichnete sei dem Beschwerdeführer für das vorliegende Beschwerdeverfahren als amtlicher Anwalt beizuordnen; unter Kosten- und Entschädigungsfolgen inkl. 7.7% MWST.»