2. Die Beschwerde wird gutgeheissen, soweit darauf eingetreten wird. Die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 18. Mai 2021 wird insofern aufgehoben, als betreffend Drohung eine Nichtanhandnahme erfolgt ist. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, trägt der Kanton. 4. Es werden keine Entschädigungen im Beschwerdeverfahren ausgerichtet.