Der geschriebene Text enthält aber keine solche Hinweise. Der Beschuldigte verweist nicht auf eine höhere Macht oder das Schicksal, sondern schreibt «I», also ich werde ihm [dem Beschwerdeführer] die schwärzeste Zeit in seinem Leben zeigen. Weiter schreibt der Beschuldigte, er [der Beschwerdeführer] werde das nicht aushalten und überleben können. Selbst wenn es sich dabei nicht um eine explizite Todesdrohung handelt, kündigt der Beschuldigte dem Beschwerdeführer auf diese Weise ein Übel an. Diese Nachricht ist auch bei Anwendung eines objektiven Massstabes geeignet, eine betroffene Person in Angst und Schrecken zu versetzen.