Die Fahrzeuge verlieren darüber hinaus unbestrittenermassen an Wert, der Einfluss dieses Faktors kann nach dem Gesagten allerdings offenbleiben. 5.3 Zu prüfen ist weiter die Verhältnismässigkeit der vorzeitigen Verwertung. Der Beschwerdeführer rügt die Erforderlichkeit der vorzeitigen Verwertung, da auch eine Rückgabe der beiden Fahrzeuge an ihn unter Auflagen in Betracht komme.