7 scheint im Verhältnis zum Wert der Fahrzeuge in der Höhe von CHF 25'000.00 bzw. 40'000.00 bei beiden Autos als deutlich zu hoch, insbesondere im Lichte der Möglichkeit der Verwaltung des Geldes bei der Staatskasse, nachdem durch Kauf und Verkauf bei solchen Fahrzeugen keine übermässigen Kosten entstehen sollten. Das Erfordernis des kostspieligen Unterhalts erweist sich somit als erfüllt. Die Fahrzeuge verlieren darüber hinaus unbestrittenermassen an Wert, der Einfluss dieses Faktors kann nach dem Gesagten allerdings offenbleiben.