Demgegenüber ist die Zeit für die Verwertung der Fahrzeuge - entgegen dem Vorbringen der Staatsanwaltschaft - vorliegend nicht zu berücksichtigen, da diese auch bei einer vorzeitigen Verwertung benötigt wird. Nach dem Gesagten erscheint eine voraussichtliche Verfahrensdauer von weiteren zwei Jahren bis zur Verwertung der Fahrzeuge als plausibel, wofür Auslagen in der Höhe von zusätzlichen CHF 4'800.00 pro Fahrzeug entstehen würden, nachdem von Oktober 2020 bis und mit August 2021 bereits Aufwände für die Einstellung der Fahrzeuge in der Höhe von jeweils CHF 2'200.00 angefallen sind. Der entsprechende Betrag er-