4 Durchsetzung einer allfälligen Ersatzforderung, mithin um zu verhindern, dass der Beschwerdeführer die Vermögenswerte unbrauchbar mache oder anderweitig entziehe. Diesem Zweck könne mit den angebotenen Auflagen nicht wirksam nachgekommen werden; sie könnten insbesondere nicht verhindern, dass die fraglichen Fahrzeuge ins Ausland verbracht und dort verkauft würden. Der Hinweis auf den Freihandverkauf in der angefochtenen Verfügung beziehe sich im Übrigen klarerweise auf einen solchen durch den Beschwerdeführer.