Die Aufbewahrungskosten betrügen demgegenüber CHF 200.00 pro Monat, was als hoch eingeschätzt werde. Bisher seien bereits rund CHF 3'600.00 an Aufbewahrungskosten angefallen, in den weiteren 16 Monaten kämen mindestens CHF 6'400.00 hinzu. Anders als der Beschwerdeführer in seiner Beschwerde andeute, sei für ein Missverhältnis zwischen Wert und Unterhalt nicht erforderlich, dass der Unterhalt in die Nähe des Wertes des Gegenstandes komme. Ein Missverhältnis sei lediglich auszuschliessen, wenn der Unterhalt mit dem Ertrag des beschlagnahmten Gegenstands vollständig oder grösstenteils gedeckt werden könne.