Für diese sei dem Beschuldigten zuerst Rechnung zu stellen, anschliessend sei er zu mahnen. Erst dann könne das Betreibungsverfahren eingeleitet werden, in welchem die Pfändung der Fahrzeuge zu erwarten sei. Anschliessend seien die Fahrzeuge im Schuldbetreibungsverfahren zu verwerten, womit nach Rechtskraft des Urteils erneut mindestens sechs Monate einzuberechnen seien. Es sei damit allerfrühestens in 16 Monaten mit einer Verwertung zu rechnen. Die Aufbewahrungskosten betrügen demgegenüber CHF 200.00 pro Monat, was als hoch eingeschätzt werde.