Bei Fahrzeugen, insbesondere solchen der Oberklasse, drohten Standschäden und es sei regelmässig von einer schnellen Wertverminderung auszugehen (mit Hinweis auf Lehre und Rechtsprechung). Vorliegend seien bis zur Rechtskraft des erstinstanzlichen Urteils mindestens 10 Monate einzuberechnen, Rechtsmittel und dergleichen vorbehalten. Zu beachten sei weiter, dass die Fahrzeuge voraussichtlich zur Deckung einer Ersatzforderung verwendet würden. Für diese sei dem Beschuldigten zuerst Rechnung zu stellen, anschliessend sei er zu mahnen.