Abzüglich der zwischenzeitlich eingetretenen Wertverminderung sowie der Unterhalts- und Verwertungskosten sei so oder anders nicht davon auszugehen, dass ein Überschuss verbleiben werde. Vorliegend sei sowohl das Kriterium des kostspieligen Unterhalts als auch das Kriterium der schnellen Wertverminderung erfüllt. Bei Fahrzeugen, insbesondere solchen der Oberklasse, drohten Standschäden und es sei regelmässig von einer schnellen Wertverminderung auszugehen (mit Hinweis auf Lehre und Rechtsprechung).