die von der Staatsanwaltschaft lediglich geäusserten Befürchtungen der schnellen Wertverminderung aufgrund von Standschäden erweise sich somit als nicht stichhaltig. Lediglich die Aufbewahrungskosten würden von der Staatsanwaltschaft mit monatlich CHF 200.00 pro Fahrzeug differenziert angegeben. Demgegenüber besässen die beschlagnahmten Fahrzeuge einen geschätzten Verkehrswert von je rund CHF 30'000.00 (mit Verweis auf www.autoscout24.ch). Ginge man von einer Verfahrensdauer von zwei bis drei Jahren aus, übersteige der Wert der Fahrzeuge die Aufbewahrungskosten immer noch um ein Vielfaches.