Diese Kosten wären bei einer Verurteilung dem Beschuldigten aufzuerlegen. Zudem ist notorisch, dass der Wertverlust von Fahrzeugen sowohl durch den Zeitablauf, als auch durch den langen Nichtgebrauch erheblich ist. Der Zweck einer zumindest teilweisen und möglichst hohen Befriedigung der Ersatzforderung bzw. der im Konkurs geschädigten Gläubiger gebietet es, dass dem weiteren Wertverlust der Fahrzeuge Einhalt geboten wird. Dies kann mit der vorzeitigen amtlichen Verwertung erreicht werden.