Hiergegen erhob A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, mit Schreiben vom 27. Mai 2021 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer). Die Verfahrensleitung eröffnete am 28. Mai 2021 ein Beschwerdeverfahren und erteilte der Beschwerde die aufschiebende Wirkung. Mit Stellungnahme vom 23. Juni 2021 beantragte die Staatsanwaltschaft die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Der Beschwerdeführer liess sich darauf nicht mehr vernehmen.