4. Dem Beschuldigten 1 wird eine Entschädigung von CHF 800.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. 5. Dem Beschuldigten 2 wird eine Entschädigung von CHF 874.85 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. 6. Dem Beschuldigten 3 wird eine Entschädigung von CHF 800.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. 7. Dem Beschuldigten 4 wird eine Entschädigung von CHF 400.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet.