Diese Einvernahmen fanden schliesslich am 10., 20., und 23. November 2020 statt. Am 18. November 2020 wurden die Kranken- sowie Gefängnisakten über den Beschwerdeführer bzw. den Vorfall durch die Staatsanwaltschaft eingefordert und am 27. November 2020 übermittelte die Kantonspolizei Bern die Akten der Staatsanwaltschaft. Dabei wies sie darauf hin, dass die zeitlichen Verzögerungen mit dem Strafverfahren BM 20 25838 in Verbindung standen, in welchem zahlreiche Einvernahmen sowohl mit dem Beschwerdeführer als auch mit einigen Beschuldigten durchgeführt werden mussten.