Weniger als zwei Monate später, am 20. Mai 2020, hat die Polizei den Beschwerdeführer das erste Mal einvernommen. Am 25. Mai 2020 wurde der Beschuldigte 1 zur Sache befragt und am 26. August 2020 teilte der Einsatzleiter der Staatsanwaltschaft mit, dass die vorgesehenen parteiöffentlichen Einvernahmen der restlichen Beschuldigten frühestens Mitte Oktober 2020 möglich seien. Diese Einvernahmen fanden schliesslich am 10., 20., und 23. November 2020 statt.