4. Der Aktenumfang beläuft sich auf einen Bundesordner. Die Verfahrensakten sind durch ein Griffregister unterteilt. Weiter enthalten sie ein in Bezug auf das Griffregister vollständiges zweiseitiges Aktenverzeichnis, welches erkennbar laufend ergänzt wurde und wird. In den einzelnen Faszikeln sind die Akten chronologisch abgelegt. Mit Ausnahme der edierten und beigezogenen Akten sind die Aktenstücke einzeln im Aktenverzeichnis aufgeführt. Da die edierten Akten umfangmässig sehr beschränkt und zudem chronologisch abgelegt sind, ist es möglich, sich auch ohne separates Verzeichnis rasch einen Überblick zu verschaffen.