5 Weisung «Aktenführung und Aktenordnung» vom 17. Dezember 2010 der Generalstaatsanwaltschaft wurden im Kanton Bern derartige Regeln erlassen. Demnach werden ein Deckblatt (Weisung, Ziff. 1) und grundsätzlich ein Verzeichnis (Weisung Ziff. 2) erstellt. Inhaltlich werden die Akten systematisch nach 20 klar definierten Sachkapiteln mit vordefinierten Unterkapiteln geordnet (Weisung, Ziff. 3). Die Weisung präzisiert sodann in Ziff.