Mit Verfügung vom 31. Mai 2021 eröffnete die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein Beschwerdeverfahren und verfügte, dass die dem Beschwerdeführer mit Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 18. Mai 2020 gewährte unentgeltliche Rechtspflege unter Beiordnung von Rechtsanwalt J.________ als unentgeltlicher Rechtsbeistand auch im Beschwerdeverfahren gelte.