(Ziffer 2). Am 21. Mai 2021 reichte der Straf- und Zivilkläger (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich vertreten durch Rechtsanwalt J.________, Beschwerde ein mit den folgenden Anträgen: «Hauptanträge: 1. Es sei festzustellen, dass es im vorliegenden Verfahren zu einer Rechtsverweigerung- und Rechtsverzögerung gekommen ist (Art. 29 Abs. 1 BV, Art. 5 StPO). 2. In Gutheissung der Beschwerde sei Dispositiv Ziffer 1 der Verfügung vom 07.05.2021 aufzuheben und die Vorinstanz sei anzuweisen, die Akten vollständig zu paginieren und in einem Verzeichnis zu erfassen.