4. Zu eröffnen: - dem Strafkläger/Beschwerdeführer (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Leitender Staatsanwalt G.________ (mit den Akten – per Kurier) Bern, 24. Juni 2021 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident i.V.: