1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt und mit der geleisteten Sicherheit von CHF 1‘000.00 verrechnet. Somit ist dem Beschwerdeführer ein Betrag von CHF 200.00 zurückzuerstatten. Der Beschwerdeführer wird ersucht, der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern einen Einzahlungsschein zukommen zu lassen, damit die Sicherheitsleistung im Umfang von CHF 200.00 zurückerstattet werden kann. 3. Es wird keine Entschädigung zugesprochen.