Aus den eingereichten Unterlagen und den gemachten Ausführungen wird nicht ersichtlich wer A.________ wann zu was genötigt haben soll. […] Dass im vorliegenden Fall der Straftatbestand einer Vergewaltigung offensichtlich nicht erfüllt ist, ist nicht weiter zu begründen. 6. Die Beschwerdekammer kann sich den Ausführungen der Staatsanwaltschaft anschliessen; aus der Anzeige vom 1. März 2021 bzw. den entsprechenden Ergän-