Delikte sei die Täterschaft bereits ermittelt. Eine präventive erkennungsdienstliche Erfassung für die Aufklärung möglicher zukünftiger Straftaten sei klarerweise rechtswidrig (mit Verweis auf FRICKER/MAEDER, in: Basler Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung, 2. Aufl. 2014, N 7e zu Art 255 StPO). Im Ergebnis handle es sich um nichts anderes als um eine routinemässig angeordnete erkennungsdienstliche Erfassung, was gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichts nicht erlaubt sei.