Dem Beschuldigten wird in casu vorgeworfen, am 27.03.2021 in Niederbipp mit einem nicht betriebssicheren und nicht den Vorschriften entsprechenden Personenwagen gefahren zu sein. Weiter führte er das Fahrzeug unter Drogen- und Alkoholeinfluss, also in fahrunfähigem Zustand. Beim grössten Teil der dem Beschuldigten aktuell vorgeworfenen Delikte handelt es sich um Vergehen. Angesichts der Zahl und Schwere dieser Gesetzesverstöße erscheint die erkennungsdienstliche Behandlung von A.________ geboten.