1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Strafverfahren gegen A.________ wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand, Führens eines nicht den Vorschriften entsprechenden und nicht betriebssicheren Fahrzeuges sowie Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Mit Verfügung vom 12. Mai 2021 ordnete die Staatsanwaltschaft die erkennungsdienstliche Erfassung von A.________ (ohne Abnahme Wangenschleimhautabstrich) durch die Kantonspolizei Bern an. Hiergegen erhob A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), vertreten durch Fürsprecher B.____