Durch diesen Verkauf wurde das Filetstück der L.________ AG, die Liegenschaft, an die O.________ AG (somit an die andere Aktionärin der L.________ AG) verkauft. In der Folge hat dann die O.________ AG die soeben erworbene Liegenschaft wieder an die L.________ AG zu einem exorbitanten Mietpreis zurück vermietet. Es ist offensichtlich, dass durch dieses Geschäft, bei welchem die beschuldigten Personen einzig die Interessen der O.________ AG verfolgt haben, der L.________ AG und somit deren Aktionäre einen unmittelbaren Schaden zugefügt haben. Einerseits ist offensichtlich, dass durch die Aushöhlung der L.________ AG der Wert der Aktien der L.____