___ AG ein unmittelbarer Schaden entstanden. Es ist offensichtlich, dass durch das Handeln der beschuldigten Verwaltungsräte der L.________ AG, bei welchem die Liegenschaften Grundbuchblatt Nr. M.________ und Grundbuchblatt Nr. N.________ der L.________ an die O.________ AG zu einem Preis von CHF 10'100'000.00 verkauft wurde, nicht nur in unzulässiger Weise Eigeninteressen verfolgt wurden, sondern auch der Straftatbestand der ungetreuen Geschäftsbesorgung und eventuell weiterer Straftatbestände erfüllt wurde. Durch diesen Verkauf wurde das Filetstück der L._____