3 4. Der Beschwerdeführer bringt dagegen vor: Vorliegend steht fest, dass einerseits die K.________ AG (Grossaktionärin der L.________ AG) als auch H.________ persönlich als Aktionär der L.________ AG durch das strafbare Handeln der Verwaltungsräte der L.________ AG in seinen Rechten unmittelbar betroffen wurde. Entgegen den Ausführungen der Vorinstanz ist durch das strafbare Verhalten der verantwortlichen Personen bei H.________ und bei seiner von ihm allein gehaltenen K.________ AG ein unmittelbarer Schaden entstanden.