_ einräumt, dieser jedoch einvernehmlich gewesen sei. Damit macht die Staatsanwaltschaft den Sachverständigen angemessen darauf aufmerksam, wovon er auszugehen hat. Sie bringt deutlich zum Ausdruck, dass der Sachverhalt aktuell als Hypothese und eben gerade nicht als Fakt zu verstehen ist. Nichts Anderes hat für den Fragenkatalog zu gelten; die einzelnen Fragen stehen unter dieser Prämisse. Eine Verletzung der Unschuldsvermutung kann mithin nicht ausgemacht werden. 7.4 Die Beschwerde erweist sich auch in diesem Punkt als unbegründet und ist abzuweisen. Die Beschwerdekammer verzichtet, Dr. med.