_ umschreibt die Staatsanwaltschaft ebenfalls zunächst anhand eines «unbekannten Mannes». Der Beschwerdeführer habe kurz nach dem Vorfall im Spitalzentrum in Biel angehalten werden können. Dabei habe er den «Sexualkontakt» zu E.________ nicht bestritten, habe aber geltend gemacht, dass dieser einvernehmlich erfolgt sei. Zu analem oder vaginalem Geschlechtsverkehr sei es dagegen nicht gekommen.