Das psychiatrische Gutachten im Strafverfahren/ ZStStr – Zürcher Studien zum Strafrecht, 2019, 6. Kapitel: Das psychiatrische Gutachten – Auftragserteilung und Erstellung / I. Die Auftragserteilung, S. 216). Der vorliegende Fragekatalog beinhaltet keine Widersprüche und es geht aus ihm hinreichend hervor, zu welchen Aspekten sich die sachverständige Person zu äussern hat. 7.3 Die Unschuldsvermutung wird als Grundsatz in Art. 10 Abs. 1 und 3 StPO festgehalten und auch verschiedentlich durch das überordnetet Recht garantiert (Art. 6 Abs. 2 EMRK und Art. 32 Abs. 1 BV).