7.2 Bei der psychiatrischen Begutachtung werden gewisse Fragen aufgrund ihrer Typizität immer wieder oder zumindest in ähnlicher Weise gestellt. Daraus haben sich mit der Zeit standardisierte Fragenkataloge für forensisch-psychiatrische Gutachten entwickelt. Die von der Staatsanwaltschaft gemäss Gutachtensauftrag vom 7. Mai 2021 an den Gutachter gestellten Fragen entsprechen weitgehend den Vorgaben des Fragekatalogs der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz. Darin sind nicht nur Fragen über eine mögliche psychische Störung oder die Schuldfähigkeit enthal-