Er habe sie anal und in der Folge auch vaginal penetriert (Einvernahme vom 28. März 2021, Z. 54 ff.). In der Folge wurde auch der Beschwerdeführer am 28. März 2021 polizeilich (delegierte Einvernahme) und anlässlich der am selben Tag stattgefundenen Hafteröffnung in Anwesenheit seiner Verteidigung befragt. Der Beschwerdeführer bestreitet den Sexualkontakt zu E.________ grundsätzlich nicht, jedoch habe sie ihn gefragt, ob sie ihm einen «blasen» dürfe, was er bejaht habe. Plötzlich sei sie aggressiv geworden, wahrscheinlich da er sie etwas zu fest am Kopf gepackt habe.