Die Spuren wurden ausgewertet und ergaben einen DNA-Hit mit dem Beschwerdeführer. Schliesslich erstellte das IRM über das Opfer ein rechtsmedizinisches Gutachten zur körperlichen und gynäkologischen Untersuchung sowie einen forensischtoxikologischen Abschlussbericht. Offenbar erachtete die Staatsanwaltschaft die Verdachtsmomente aufgrund der Untersuchung als hinreichend, weshalb sie am 26. März 2021 den Entwurf einer Anklageschrift erstellte. Der Sachverhalt ist damit genügend abgeklärt, so dass der Sachverständige keine Sachverhaltshypothesen aufstellen oder mögliche Eventualkonstellationen beurteilen muss.