4 son aufgeführt. Die Staatsanwaltschaft führte insgesamt drei Einvernahmen mit dem Opfer (davon zwei parteiöffentlich), weitere drei parteiöffentliche Einvernahmen mit dem Beschwerdeführer und zwei parteiöffentliche Einvernahmen mit D.________ als Zeuge durch. Weiter stellte sie das in der Wohnung des Opfers aufgefundene Walkie-Talkie sicher, führte eine Hausdurchsuchung beim Beschwerdeführer durch, wobei sie weitere zwei Walkie-Talkies sicherstellte. Die Spuren wurden ausgewertet und ergaben einen DNA-Hit mit dem Beschwerdeführer.