Der erste Vorfall ereignete sich am 28. Mai 2018. Das Verfahren wurde gleichentags zunächst gegen Unbekannt wegen Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung und sexueller Nötigung eröffnet. Schliesslich wurde das Verfahren auf Hausfriedensbruch ausgedehnt und fortan der Beschwerdeführer als beschuldigte Per-