Der Beschwerdeführer nahm entsprechend am 6. Mai 2021 zur Person des Gutachters und am 10. Mai 2021 zu den Fragen Stellung, wohingegen die Staatsanwaltschaft den Gutachtensauftrag (inkl. Fragenkatalog) bereits am 7. Mai 2021 erteilte. Insofern wurde das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers verletzt. 5.2 Eine nicht besonders schwerwiegende Verletzung des rechtlichen Gehörs kann ausnahmsweise als geheilt gelten, wenn die betroffene Person die Möglichkeit er-