2 grund der durchgeführten Einvernahmen und der Ausführungen des Amtsarztes Dr. C.________ dürfe auch beim zweiten Vorfall mindestens von einer vorläufig gesicherten Beweislage gesprochen werden. Der Sachverhalt stehe damit ausreichend fest und der Auftrag zur psychiatrischen Begutachtung des Beschwerdeführers habe erfolgen dürfen. Die dem Sachverständigen gestellten Fragen würden dem Fragekatalog der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz entsprechen. Hierbei handle es sich um Standard-Fragen, mit denen die Sachverständigen vertraut seien.