Beim streitigen Gutachtensauftrag gemäss Art. 184 StPO handelt es sich um eine beschwerdefähige Verfügung (HEER, in: Basler Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung, 2. Aufl. 2014, N. 38 zu Art. 184 StPO; GUIDON, Die Beschwerde gemäss Schweizerischer Strafprozessordnung, 2011, N. 104; KELLER, in: Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung StPO, Donatsch/Lieber/Summers/Wohlers [Hrsg.], 3. Aufl. 2020, N. 36 zu Art. 393 StPO). Durch die angefochtene Verfügung ist der Beschwerdeführer unmittelbar in seinen rechtlich geschützten Interessen betroffen und somit zur Beschwerdeführung legitimiert (Art.