4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer, a.v.d. Rechtsanwalt Dr. B.________ (per Einschreiben) - dem Kantonalen Zwangsmassnahmengericht, Gerichtspräsident Brechbühl (mit den Akten – per Einschreiben) - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwalt Nydegger (mit den Akten – per Einschreiben) Mitzuteilen: - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Bern, 8. Juni 2021 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: