Den KESB-Akten und den polizeilichen Informationssystemen kann sodann entnommen werden, dass sich der psychische Zustand in letzter Zeit zunehmend verschlechterte, die Polizei mehrfach ausrücken musste, der Beschuldigte wiederholt wahnhafte Schilderungen äusserte und im Februar 2021 letztmals per fürsorgerischer Unterbringung zwangseingewiesen werden musste. Aufgrund der offensichtlichen Eskalation, des nur wenig stabilisierenden Umfelds ohne Arbeit, des Konsumverhaltens, der Offenbar fehlenden Einsicht in den Tod des eigenen Vaters sowie der zurzeit unklaren Wohnverhältnisse, ist die Wahrscheinlichkeit für weitere Gewalt unter den gegebenen Um-