Der Beschuldigte ist sodann bereits mehrfach wegen fremd- und selbstgefährdendem Verhalten aufgefallen und hat erneut eindrücklich gezeigt, dass er sich zum Teil nicht unter Kontrolle hat. Den KESB-Akten und den polizeilichen Informationssystemen kann sodann entnommen werden, dass sich der psychische Zustand in letzter Zeit zunehmend verschlechterte, die Polizei mehrfach ausrücken musste, der Beschuldigte wiederholt wahnhafte Schilderungen äusserte und im Februar 2021 letztmals per fürsorgerischer Unterbringung zwangseingewiesen werden musste.