Die Staatsanwaltschaft führt in ihrer Stellungnahme zum dringenden Tatverdacht aus, dieser ergebe sich ohne Weiteres aus den bisherigen Akten sowie den glaubhaften und nachvollziehbaren Aussagen des Opfers, welche sich mit den polizeilichen Feststellungen, den objektivierten Verletzungsbildern und darüber hinaus auch mit den Angaben der zwischenzeitlich parteiöffentlich befragten Auskunftspersonen aus der Nachbarschaft deckten. Unter Würdigung der zeitlichen Gegebenheiten, der Feststellungen und Aussagen der weiteren Auskunftspersonen sowie des Austrittsberichts des Spitals Münsingen vom 12. Mai 2021 erscheine es