3 Mai 2021 macht Rechtsanwalt B.________ namens des Beschwerdeführers zum dringenden Tatverdacht weiter geltend, aus den Unterlagen gehe nicht hervor, ob es sich um aktuelle Verletzungen handle bzw. zu welchem Zeitpunkt diese zugefügt worden seien. Weiter gebe es keine Angaben der Polizei zum Zustand der Wohnung von Frau D.________. Es sei somit fraglich, ob ein dringender Tatverdacht bestehe.