5. Dringender Tatverdacht 5.1 Der Beschwerdeführer macht mit persönlichem Schreiben vom 13. Mai 2021 geltend, die Verletzungen seiner Mutter seien nicht von ihm und müssten nach seinem Besuch entstanden sein, da selbige beim Abschied keine solchen Verletzungen gehabt habe. Seine Mutter habe nach seinem Besuch groben, harten Sadomaso- Sex gehabt, wie sie dies bereits mit F.________ praktiziert habe. Die Journaleinträge [der Polizei] hätten ferner nichts mit dem angeblichen Vorfall mit seiner Mutter zu tun und dürften nicht gegen ihn verwendet werden. Er sei gegenüber der Polizei oder anderen Personen nie aufbrausend gewesen.