3.3 Dem Beschwerdeführer wird schwergewichtig eine (versuchte) schwere Körperverletzung vorgeworfen. Sowohl die Beschwerdekammer als auch das Bundesgericht haben sich in diesem Zusammenhang bereits mehrfach mit der Frage des dringenden Tatverdachts auseinandergesetzt. Es kann auf die Ausführungen in den Beschlüssen der Beschwerdekammer BK 20 352 vom 23. September 2020 E. 3.2 und E. 3.5 sowie BK 20 497 vom 10. Dezember 2020 E. 5.3 verwiesen werden. Mittlerweile wurde der Beschwerdeführer wegen versuchter schwerer Körperverletzung sowie weiterer Delikte angeklagt (vgl. E. 1 dieses Beschlusses).