Auf Antrag des Regionalgerichts verlängerte das Zwangsmassnahmengericht am 5. Mai 2021 die Sicherheitshaft bis am 23. Juli 2021. Mit Gesuch vom 6. Mai 2021 beantragte der Beschwerdeführer den vorzeitigen Strafvollzug, welcher ihm mit Verfügung des Regionalgerichts vom 7. Mai 2021 gewährt wurde. Zur Veranlassung des vorzeitigen Strafvollzuges wurde der Beschwerdeführer den Bewährungs- und Vollzugsdiensten überwiesen. Zudem befindet er sich seit dem 7. Mai 2021 im Regionalgefängnis Biel. Am 14. Mai 2021 reichte der Beschwerdeführer eigenhändig und handschriftlich Beschwerde gegen die Verlängerung der Sicherheitshaft ein.