Gesuch aufgrund fehlender Ressourcen abgelehnt worden sei, habe man am Montag den 9. September 2019 im Rahmen der Wochenplanung entschieden, den Beschwerdeführer mit eigenen Mitteln der Aussenfahndung zu überwachen, was letztendlich am 11. September 2019 geschehen sei. Der skizzierte Ablauf überzeugt namentlich insofern, als dass zwischen der Anfrage bei der Kriminalabteilung und deren Antwort eine gewisse Zeit verstrichen ist und die Polizei nach Rückweisung des Antrags erst im Rahmen der Wochenplanung über eine eigenständige Observation des Beschwerdeführers befunden hat.